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LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14 |
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§ 99 BetrVG, Anlage 1b BAT, § 52 TVöD, § 56... TVöD, § 36 Abs. 2 TVöD, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 99 Abs. 2 BetrVG, §§ 2a, 80 Abs. 1 ArbGG, § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 2 Abs. 1 KrPflG, BAT §§ 22, 23, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 Unterabsatz 2 BAT, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 92 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 20.05.2014 - 1 BV 24/13
- LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 40/13
Ein- und Umgruppierung Punktionskräfte
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Dabei kam es für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht darauf an, aus welchem Rechtsgrund die von den Beteiligten herangezogenen Eingruppierungsvorschriften anzuwenden sind; maßgeblich ist insoweit allein, dass die Arbeitgeberin - streitlos - im Betrieb ein bestimmtes System der Eingruppierung zur Anwendung bringt (LAG Hamm, Beschluss v. 21.02.2014, 13 TaBV 40/13 juris;… Fitting, BetrVG 27.A., § 99 Rdnr. 79c mit zahlreichen Nachweisen).Es liegt auch kein Fall der bewussten tariflichen Regelungslücke betreffend die Eingruppierung der im PED tätigen Sozialpädagogen/Sozialarbeiter vor, was dann zur Folge hätte, dass eine Eingruppierung gar nicht möglich wäre (auch dann wäre allerdings der Antrag der Arbeitgeberin abzuweisen), da es den Arbeitsgerichten verwehrt ist, eine solche Lücke wegen der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie zu schließen (…BAG, Urteil v. 25.01.2012, 4 AZR 147/10 juris Rdnr. 29; vgl. auch LAG Hamm, Beschluss v. 21.02.2014, 13 TaBV 40/13 juris).
- BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag - …
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Abgesehen davon, dass bei einer solchen Konstellation eine entsprechende Feststellung - auch ohne Antrag der Arbeitgeberin - durch das Gericht zu treffen wäre (vgl. BAG, Beschlüsse vom 18.10.1988, 1 ABR 33/87, NZA 1989, S. 355 und vom 13.05.2014, 1 ABR 9/12 juris), liegt eine unbeachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat nicht vor, da die Mitteilungen über die Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats nach jeweils ordnungsgemäßer Einleitung des Verfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG form- und fristgerecht erfolgt sind, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. - BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01
Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Höhere Anforderungen an die binnen Wochenfrist gem. § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG zu erklärende Zustimmungsverweigerung sind nach der aktuellen, zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht nicht zu stellen (ständige Rspr.; vgl. nur BAG, Beschluss vom 06.08.2002, 1 ABR 49/01 juris).
- BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12
Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Sodann hat es anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Beschwerdekammer folgt, die gebotene Differenzierung zwischen dem Arbeitsergebnis von Krankenschwestern/Krankenpflegern (…Urteil v. 06.02.1991, 4 AZR 371/90 juris Rdnr. 14 betr. Krankenpfleger mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung) und Sozialarbeitern (Urteil v. 13.11.2013, 4 AZR 53/12 juris Rdnr. 22 …sowie Beschluss v. 20.04.1994, 1 ABR 49/93 juris Rdnr. 34) herausgearbeitet, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in der angegriffenen Entscheidung Bezug genommen wird. - BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche …
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Abgesehen davon, dass bei einer solchen Konstellation eine entsprechende Feststellung - auch ohne Antrag der Arbeitgeberin - durch das Gericht zu treffen wäre (…vgl. BAG, Beschlüsse vom 18.10.1988, 1 ABR 33/87, NZA 1989, S. 355 und vom 13.05.2014, 1 ABR 9/12 juris), liegt eine unbeachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat nicht vor, da die Mitteilungen über die Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats nach jeweils ordnungsgemäßer Einleitung des Verfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG form- und fristgerecht erfolgt sind, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. - BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10
Eingruppierung eines Klinischen Chemikers
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Es liegt auch kein Fall der bewussten tariflichen Regelungslücke betreffend die Eingruppierung der im PED tätigen Sozialpädagogen/Sozialarbeiter vor, was dann zur Folge hätte, dass eine Eingruppierung gar nicht möglich wäre (auch dann wäre allerdings der Antrag der Arbeitgeberin abzuweisen), da es den Arbeitsgerichten verwehrt ist, eine solche Lücke wegen der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie zu schließen (BAG, Urteil v. 25.01.2012, 4 AZR 147/10 juris Rdnr. 29; vgl. auch LAG Hamm, Beschluss v. 21.02.2014, 13 TaBV 40/13 juris). - BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96
Eingruppierung: Sozialarbeiterin in neurologischer Abteilung
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Denn die Tarifregelungen in § 17 Abs. 2, Spiegelstrich 3; § 28a TVÜ-VKA; § 36 Abs. 2 TVöD-V; § 36 Abs. 2 TVöD-K dokumentieren, dass eine Eingruppierung in die Tarifnormen des Sozial- und Erziehungsdienst auch dann in Betracht kommen, wenn Sozialarbeiter/Sozialpädagogen außerhalb der Verwaltung - nämlich wie hier - im Krankenhaus eingesetzt sind (vgl. BAG, Urt. v. 24.09.1997 - 4 AZR 469/96, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 42 hinsichtlich der Anlage 1a zum BAT-BL). - BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92
Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Damit verwenden die Tarifvertragsparteien nach ständiger, zutreffender Rechtsprechung des BAG, dem die Beschwerdekammer folgt, einen feststehenden Begriff inländischen Rechts (vgl. BAG, Urteil v. 24.03.1993, 4 AZR 265/92 Rdnr. 21 m.w.Nachw.), der u.a. für die Ausbildung im KrPflG geregelt ist und - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - gem. § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 KrPflG die Ausbildung mit staatlicher Prüfung zum Gesundheits- und Krankenpfleger voraussetzt. - BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
Eingruppierung: Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und Erzieher
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Sodann hat es anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Beschwerdekammer folgt, die gebotene Differenzierung zwischen dem Arbeitsergebnis von Krankenschwestern/Krankenpflegern (…Urteil v. 06.02.1991, 4 AZR 371/90 juris Rdnr. 14 betr. Krankenpfleger mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung) und Sozialarbeitern (…Urteil v. 13.11.2013, 4 AZR 53/12 juris Rdnr. 22 sowie Beschluss v. 20.04.1994, 1 ABR 49/93 juris Rdnr. 34) herausgearbeitet, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in der angegriffenen Entscheidung Bezug genommen wird. - BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 6/89
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Eingruppierung
Auszug aus LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere, konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist nicht zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Beschlüsse vom 15.05.1990, 1 ABR 6/89 juris Rdnr. 16 …und vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89 jurisRdnr. 15 sowie Fitting aaO, § 99 Rdnrn. 277, 277 d). - BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 71/89
Eingruppierung eines Arbeitnehmers als Croupier mit Zustimmung des Betriebsrats - …
- BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 371/90
- LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 77/15
Eingruppierung; Gesundheits-/KrankenpflegerInnen; Behandlungsbereich Jugendliche …
Das hierzu geführte Zustimmungsersetzungsverfahren führte - rechtskräftig - zur Antragsabweisung (LAG Hamm, Beschluss v. 02.12.2014, 7 TaBV 41/14 juris). - ArbG Hagen, 15.05.2019 - 3 BV 25/18
Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zu der Eingruppierung des …
Dabei kommt es für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht darauf an, aus welchem Rechtsgrund die von den Beteiligten herangezogenen Eingruppierungsvorschriften anzuwenden sind; maßgeblich ist insoweit allein, dass der Arbeitgeber - streitlos - im Betrieb ein bestimmtes System der Eingruppierung zur Anwendung bringt (LAG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014, 13 TaBV 40/13; Beschluss vom 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14 - beide veröffentlicht bei juris).